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und Seelsorge

Zum Berufsbild der Gemeindediakonin und des Gemeindediakons
"Diakonie ist gelebter Glaube der christlichen Gemeinde in Wort und
Tat.
Der Glaube antwortet auf die Verkündigung des Evangeliums; er erwächst aus der
Liebe Gottes, die in Jesus Christus allen Menschen zugewandt ist. Alle Glieder
der Gemeinde sind darum zur Diakonie gerufen.
Zur Erfüllung dieses Auftrags beruft die Kirche in das Amt des Diakons und der
Diakonie Männer und Frauen, die durch ihre Ausbildung und ihre Bereitschaft
befähigt sind, beim Aufbau der Kirche und ihrer Diakonie verantwortlich
mitzuwirken."
(Präambel, Diakonen- und Diakoninnengesetz vom 23. Oktober 1995)
Beauftragung der Gemeindediakone und Gemeindediakoninnen
"In ihrer Arbeit bezeugen Diakone und Diakoninnen die in Jesus Christus
sichtbar gewordene Liebe Gottes. Sie helfen damit Menschen durch Wort und Tat,
ihr Leben aus Gottes Hand anzunehmen und zu erfüllen."
(§ 1 Diakonen- und Diakoninnengesetz vom 23. Oktober 1995)
Erforderliche Ausbildung
Die Regelausbildung besteht aus der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung an
der Evangelischen Fachhochschule Reutlingen-Ludwigsburg.
Der Regelausbildung gleichgestellt ist eine Ausbildung an einer
diakonisch-missionarischen Ausbildungsstätte, mit dem 'Abschluss eines
Anerkennungsjahres sowie einer berufsbegleitenden Ausbildung, die mit der
zweiten Dienstprüfung endet. (Die Anerkennung der diakonisch-missionarischen
Ausbildungsstätten wird durch die Landeskirche im Einzelfall vorgenommen und in
einer gesonderten Liste veröffentlicht).
Ebenfalls gleichgestellt der Regelausbildung ist ein abgeschlossenes Studium im
theologisch-religionspädagogischen oder diakonisch-sozialpädagogischen
Fachbereich einer Evangelischen Fachhochschule.
Das Besondere der Diakonen- und Diakoninnenausbildung besteht in der doppelten
Qualifikation der Absolventen in pädagogischer und theologischer Ausrichtung.
Nach der Beendigung der Ausbildung/Aufbauausbildung werden die einzelnen
Personen von der Landeskirche zum Diakon/zur Diakonin berufen.
Arbeitsbereiche
"Diakone und Diakoninnen sind beauftragt, durch Hilfeleistung an
Einzelnen und Gruppen materielle, leibliche, seelische und geistliche Not
abzuwenden oder zu mildern; sie gehen dabei auch den Ursachen der Not nach.
In der Jugend- und Bildungsarbeit der Kirsche und im Religionsunterricht machen
Diakone und Diakoninnen Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit dem Evangelium
bekannt.
Im Rahmen ihres Auftrags beteiligen sich Diakone und Diakoninnen am kirchlichen
Dienst der Verkündigung und Seelsorge."
(§ 1 Diakonen- und Diakoninnengesetz vom 23. Oktober 1995)
Gemeindediakone und Gemeindediakoninnen befähigen und leiten die Gemeinde,
Gruppen und Einzelne an, ihre Aufgaben zu erkennen, wahrzunehmen und zu
bewältigen. Sie bringen diakonische Fragen und Impulse in Gemeinde und
Gottesdienst ein.
Dies geschieht insbesondere durch:
 | Diakonisches Handeln: Gemeindediakone und Gemeindediakoninnen
arbeiten in sozialen Brennpunkten, sie initiieren und unterstützen
diakonische Projekte. |
 | Gemeindepädagogik: Gemeindediakone und Gemeindediakoninnen
arbeiten mit unterschiedlichen Gruppen und Einzelnen der Gemeinde. Sie
arbeiten konzeptionell an der Gestaltung der Gemeinde mit. |
 | Religionspädagogik: Gemeindediakone und Gemeindediakoninnen
erteilen je nach Dienstauftrag Religionsunterricht. |
Kooperation
Gemeindediakone und Gemeindediakoninnen verstehen die Kirchengemeinde sowohl
als Teil der Landeskirche, der weltweiten Ökumene sowie des gesellschaftlichen
Gemeinwesens. Sie bauen deshalb Kontakte auf und kooperieren mit anderen
Gruppen, Vereinen und politischen Gruppierungen.
Sie arbeiten mit anderen Gemeindediakonen und Gemeindediakoninnen zusammen und
unterstützen sich gegenseitig. Gewählte Vertreter und Vertreterinnen aus der
Berufsgruppe übernehmen Fachaufsicht der Kolleginnen und Kollegen.
Grundlagen aller Arbeit von Gemeindediakonen und Gemeindediakoninnen ist:
 | der Glaube an den dreieinigen Gott |
 | die Hoffnung auf die Vollendung des Reiches Gottes |
 | die liebende Zuwendung zum Menschen und zur gesamten Schöpfung. |
Um in einer sich ständig wandelnden Gesellschaft adäquate
gemeindediakonische Arbeit leisten zu können, benötigt der Gemeindediakon/die
Gemeindediakonin folgende Kompetenzen:
Persönliche Kompetenzen:
 | Kreativität |
 | Authentizität |
 | Empathie |
 | Eigeninitiative |
 | Flexibilität |
 | Selbstreflexion |
 | Veränderungsbereitschaft |
 | Verantwortungsbereitschaft |
 | Identitätsdarstellung |
 | Selbstständigkeit |
 | Lernbereitschaft |
 | Lernbereitschaft |
 | Rollendistanz |
 | Frustrationstoleranz |
Soziale Kompetenzen:
 | Beziehungsfähigkeit |
 | Delegationsfähigkeit |
 | Führungskompetenz |
 | Kommunikationsfähigkeit |
 | Kontaktfähigkeit |
 | Motivationsfähigkeit |
 | Teamfähigkeit |
 | Toleranz |
 | Umgang mit verschiedenen Kulturen |
 | Vertrauenswürdigkeit |
Sach- und Fachkompetenzen:
 | Diakonik |
 | Gesprächsführung |
 | Homiletik |
 | Kommunikation |
 | Medienkompetenzen |
 | Mitarbeiterführung |
 | Musisch-kulturelle Bildung |
 | Öffentlichkeitsarbeit |
 | Organisation |
 | Pädagogik |
 | Psychologie |
 | Recht |
 | Religionswissenschaftliche Kenntnisse |
 | Seelsorge |
 | Sozialpädagogik |
 | Soziologie |
 | Theologie |
 | (Zeit)management |
Gemeindediakone und Gemeindediakoninnen sich verpflichtet, an den
fachlichen und geistlich-theologischen Fortbildungen entsprechen den gesetzlichen
Regelungen teilzunehmen.
Beschlossen vom Forum der Gemeindediakoninnen und Gemeindediakone am 9. Mai
2001.
Rollen
Aufgrund seiner/ihrer vielfältigen Arbeitsbereiche hat der
Gemeindediakon/die Gemeindediakonin verschiedene Rollen inne:

Der Auftrag der Gemeinde
Die Gemeinde Jesu Christi ist die Versammlung der Getauften, die mit ihrem
Glauben und mit ihrem Handeln in die Nachfolge Christi gerufen sind: "Ein Beispiel
habe ich euch gegeben, damit ihr tut, wie ich euch getan habe" (Joh 13,15).
Es gibt keine diakonische Aufgabe der Gemeinde ohne den Aspekt der
Verkündigung und keinen Verkündigungsauftrag ohne den Aspekt der Diakonie.
Zur deutlicheren Profilierung von Diakonie und Verkündigung braucht die Kirche
zwei Ämter, die aufeinander bezogen sind und miteinander tätig werden. Die
Gliederung der Ämter und Dienste in den Gemeinden darf diesen wesentlichen
Zusammenhang nicht auflösen.
Die Gemeinde beruft, um ihre allgemeine Verkündigungsaufgabe dauerhaft zu
gewährleisten, einzelne Menschen zum Predigtamt. Sie beruft entsprechend, um
ihrem allgemeinen diakonischen Auftrag dauerhaft gerecht zu werden, einzelne ins
Diakonenamt. Beide Ämter tragen zusammen mit dem Kirchengemeinderat
Verantwortung dafür, dass die christliche Gemeinde ihren Glauben in Wort und
Tat lebt und dazu ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnt,
zurüstet und begleitet.
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