patri51.jpg (40591 Byte) Kreuz des Patriarchen von Jerusalem im Kreuzgang des Klosters

    

Willkommen im Kloster Denkendorf

  

Links zu Informationsseiten:

Im Bereich der Sprachhilfe

Erzieherinnen

Diakon/innen 

Beauftragte für Gemeindediakoninnen und -diakone

Sekretär/innen

Kirchenpfleger/innen

Mesner/innen und Hausmeister/innen

   
Bereich "Christen und Juden"

Arbeitsgruppe "Wege zum Verständnis des Judentums"

   
Pastoralkolleg


Kultur im Kloster:

Kreuzgangkonzerte

Ausstellungen


Das Kloster:

Die Geschichte des Klosters Denkendorf

Anmeldung/Anreise

Die Mitarbeiter

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 


zurück zum Bereich II: Diakonie und Seelsorge

Zum Berufsbild der Gemeindediakonin und des Gemeindediakons

"Diakonie ist gelebter Glaube der christlichen Gemeinde in Wort und Tat.
Der Glaube antwortet auf die Verkündigung des Evangeliums; er erwächst aus der Liebe Gottes, die in Jesus Christus allen Menschen zugewandt ist. Alle Glieder der Gemeinde sind darum zur Diakonie gerufen.
Zur Erfüllung dieses Auftrags beruft die Kirche in das Amt des Diakons und der Diakonie Männer und Frauen, die durch ihre Ausbildung und ihre Bereitschaft befähigt sind, beim Aufbau der Kirche und ihrer Diakonie verantwortlich mitzuwirken."

(Präambel, Diakonen- und Diakoninnengesetz vom 23. Oktober 1995)

    

Beauftragung der Gemeindediakone und Gemeindediakoninnen

"In ihrer Arbeit bezeugen Diakone und Diakoninnen die in Jesus Christus sichtbar gewordene Liebe Gottes. Sie helfen damit Menschen durch Wort und Tat, ihr Leben aus Gottes Hand anzunehmen und zu erfüllen."
(§ 1 Diakonen- und Diakoninnengesetz vom 23. Oktober 1995)

Erforderliche Ausbildung

Die Regelausbildung besteht aus der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung an der Evangelischen Fachhochschule Reutlingen-Ludwigsburg.
Der Regelausbildung gleichgestellt ist eine Ausbildung an einer diakonisch-missionarischen Ausbildungsstätte, mit dem 'Abschluss eines Anerkennungsjahres sowie einer berufsbegleitenden Ausbildung, die mit der zweiten Dienstprüfung endet. (Die Anerkennung der diakonisch-missionarischen Ausbildungsstätten wird durch die Landeskirche im Einzelfall vorgenommen und in einer gesonderten Liste veröffentlicht).
Ebenfalls gleichgestellt der Regelausbildung ist ein abgeschlossenes Studium im theologisch-religionspädagogischen oder diakonisch-sozialpädagogischen Fachbereich einer Evangelischen Fachhochschule.
Das Besondere der Diakonen- und Diakoninnenausbildung besteht in der doppelten Qualifikation der Absolventen in pädagogischer und theologischer Ausrichtung.
Nach der Beendigung der Ausbildung/Aufbauausbildung werden die einzelnen Personen von der Landeskirche zum Diakon/zur Diakonin berufen.

Arbeitsbereiche

"Diakone und Diakoninnen sind beauftragt, durch Hilfeleistung an Einzelnen und Gruppen materielle, leibliche, seelische und geistliche Not abzuwenden oder zu mildern; sie gehen dabei auch den Ursachen der Not nach.
In der Jugend- und Bildungsarbeit der Kirsche und im Religionsunterricht machen Diakone und Diakoninnen Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit dem Evangelium bekannt.
Im Rahmen ihres Auftrags beteiligen sich Diakone und Diakoninnen am kirchlichen Dienst der Verkündigung und Seelsorge."
(§ 1 Diakonen- und Diakoninnengesetz vom 23. Oktober 1995)

Gemeindediakone und Gemeindediakoninnen befähigen und leiten die Gemeinde, Gruppen und Einzelne an, ihre Aufgaben zu erkennen, wahrzunehmen und zu bewältigen. Sie bringen diakonische Fragen und Impulse in Gemeinde und Gottesdienst ein.
  

Dies geschieht insbesondere durch:

Diakonisches Handeln: Gemeindediakone und Gemeindediakoninnen arbeiten in sozialen Brennpunkten, sie initiieren und unterstützen diakonische Projekte.
Gemeindepädagogik: Gemeindediakone und Gemeindediakoninnen arbeiten mit unterschiedlichen Gruppen und Einzelnen der Gemeinde. Sie arbeiten konzeptionell an der Gestaltung der Gemeinde mit.
Religionspädagogik: Gemeindediakone und Gemeindediakoninnen erteilen je nach Dienstauftrag Religionsunterricht.


Kooperation

Gemeindediakone und Gemeindediakoninnen verstehen die Kirchengemeinde sowohl als Teil der Landeskirche, der weltweiten Ökumene sowie des gesellschaftlichen Gemeinwesens. Sie bauen deshalb Kontakte auf und kooperieren mit anderen Gruppen, Vereinen und politischen Gruppierungen.
Sie arbeiten mit anderen Gemeindediakonen und Gemeindediakoninnen zusammen und unterstützen sich gegenseitig. Gewählte Vertreter und Vertreterinnen aus der Berufsgruppe übernehmen Fachaufsicht der Kolleginnen und Kollegen.

Grundlagen aller Arbeit von Gemeindediakonen und Gemeindediakoninnen ist:

der Glaube an den dreieinigen Gott
die Hoffnung auf die Vollendung des Reiches Gottes
die liebende Zuwendung zum Menschen und zur gesamten Schöpfung.

Um in einer sich ständig wandelnden Gesellschaft adäquate gemeindediakonische Arbeit leisten zu können, benötigt der Gemeindediakon/die Gemeindediakonin folgende Kompetenzen:

Persönliche Kompetenzen:

Kreativität
Authentizität
Empathie
Eigeninitiative
Flexibilität
Selbstreflexion
Veränderungsbereitschaft
Verantwortungsbereitschaft
Identitätsdarstellung
Selbstständigkeit
Lernbereitschaft
Lernbereitschaft
Rollendistanz
Frustrationstoleranz

Soziale Kompetenzen:

Beziehungsfähigkeit
Delegationsfähigkeit
Führungskompetenz
Kommunikationsfähigkeit
Kontaktfähigkeit
Motivationsfähigkeit
Teamfähigkeit
Toleranz
Umgang mit verschiedenen Kulturen
Vertrauenswürdigkeit

Sach- und Fachkompetenzen:

Diakonik
Gesprächsführung
Homiletik
Kommunikation
Medienkompetenzen
Mitarbeiterführung
Musisch-kulturelle Bildung
Öffentlichkeitsarbeit
Organisation
Pädagogik
Psychologie
Recht
Religionswissenschaftliche Kenntnisse
Seelsorge
Sozialpädagogik
Soziologie
Theologie
(Zeit)management

Gemeindediakone und Gemeindediakoninnen sich verpflichtet, an den fachlichen und geistlich-theologischen Fortbildungen entsprechen den gesetzlichen Regelungen teilzunehmen.

Beschlossen vom Forum der Gemeindediakoninnen und Gemeindediakone am 9. Mai 2001.

 

Rollen

Aufgrund seiner/ihrer vielfältigen Arbeitsbereiche hat der Gemeindediakon/die Gemeindediakonin verschiedene Rollen inne:

Der Auftrag der Gemeinde

Die Gemeinde Jesu Christi ist die Versammlung der Getauften, die mit ihrem Glauben und mit ihrem Handeln in die Nachfolge Christi gerufen sind: "Ein Beispiel habe ich euch gegeben, damit ihr tut, wie ich euch getan habe" (Joh 13,15).

Es gibt keine diakonische Aufgabe der Gemeinde ohne den Aspekt der Verkündigung und keinen Verkündigungsauftrag ohne den Aspekt der Diakonie.
Zur deutlicheren Profilierung von Diakonie und Verkündigung braucht die Kirche zwei Ämter, die aufeinander bezogen sind und miteinander tätig werden. Die Gliederung der Ämter und Dienste in den Gemeinden darf diesen wesentlichen Zusammenhang nicht auflösen.

Die Gemeinde beruft, um ihre allgemeine Verkündigungsaufgabe dauerhaft zu gewährleisten, einzelne Menschen zum Predigtamt. Sie beruft entsprechend, um ihrem allgemeinen diakonischen Auftrag dauerhaft gerecht zu werden, einzelne ins Diakonenamt. Beide Ämter tragen zusammen mit dem Kirchengemeinderat Verantwortung dafür, dass die christliche Gemeinde ihren Glauben in Wort und Tat lebt und dazu ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnt, zurüstet und begleitet.

 

 

 

 

Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an: info@kloster-denkendorf.de 
Copyright © 2001 Fortbildungsstätte Kloster Denkendorf
Stand: 11. September 2007