patri51.jpg (40591 Byte) Kreuz des Patriarchen von Jerusalem im Kreuzgang des Klosters

    

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Das Kloster:

Die Geschichte des Klosters Denkendorf

 

 

 

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1129
Denkendorf zwischen Rom und Jerusalem
Die erste Denkendorfer Urkunde

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Text der Urkunde (deutsche Übersetzung von Hermann Bitterle im Kalender: "Das alte Denkendorf. 1989. Quelle der Urkunde: Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Bestand A 480 Urkunde Nr. 33 des ehemaligen Klosters Denkendorf. Älteste erhaltene Abschrift vom 27. 2. 1305. Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Hauptstaatsarchives Stuttgart):

Papst Honorius II. nimmt das von Berthold gestiftete Kloster Denkendorf in seinen Schutz 
Januar 27. (vor Mai 1125)

Bischof Honorius, Knecht der Knechte Gottes, den geliebten Söhnen Propst Cunrad und seinen Brüdern im Kloster des Heiligen Grabes zu Denkendorf, die sich zum kanonischen Leben bekannt haben, den jetzt lebenden wie den künftigen, immerdar. Es erweise sich die Vollmacht unseres Amtes, Genüge zu leisten dem festen Bestehen der Klöster und mit Gottes Hilfe ihrer friedlichen und nützlichen Tätigkeit dienlich zu sein. Wie man wohl weiß, ziemt es sich und ist unsrer würdig, die wir zur Lenkung der Kirchen bestimmt sind, sie vor der Verderbtheit schlechter Menschen zu schützen und unter den Schirm des heiligen Petrus und des apostolischen Stuhles zu stellen. Ferner nehmen wir, in dem Herrn geliebter Sohn Propst Conrad, nachdem wir deinen vernünftigen Forderungen zugestimmt haben, die mit ihren Gütern von dem erlauchten Grafen Berthold um seiner Seele Heil willen dem ruhmvollen Grab des Herrn in Jerusalem gestiftete Kirche des Heiligen Grabes zu Denkendorf, der vorzustehen du auf Gottes Geheiß berufen bist, in den Schutz des heiligen Petrus und unter unsere Schirmherrschaft und bestätigen dies mit dieser Urkunde. Wir haben entschieden, was immer dieses Kloster gegenwärtig an Besitzungen und Gütern nach Recht und Gesetz zu eigen hat oder künftig durch Gottes Güte, durch Zuwendung der Päpste, durch Freigebigkeit der Könige, durch Schenkungen der Fürsten, durch Stiftung der Gläubigen oder auf andere rechtmäßige Weise erlangen könnte, euch und euren Nachfolgern sicher und ungekürzt verbleiben sollen, unbeschadet der Rechte und des Ansehens des zuständigen Bischofs. Indem du aber dein Amt als Propst daselbst antrittst, soll niemand durch ränkevolle oder gewaltsame Amtsenthebung an diese Stelle gesetzt werden, sondern wer durch allgemeine Zustimmung der Brüder oder durch einen vernünftigen Beschluss eines Teils der Ehre Gottes und der Regel des heiligen Augustinus zuliebe zur Wahl vorgesehen ist. Salbung, Ölung, Altarweihe, Kirchweihe, Priesterweihe nehmet ihr vom Bischof von Konstanz entgegen, sofern er die Gnade und die Gemeinschaft des Apostolischen Stuhles inne hat und sich auch ohne Umstände beweisen will, andernfalls werdet ihr diese Sakramente von einem Bischof, den ihr lieber wollt, gestützt auf das Ansehen der römischen Kirche, empfangen. Was ferner die Vogtwahl betrifft, so hat der Propst mit dem Rate der Brüder die Freiheit, einen solchen zu wählen, den er zur Verteidigung der Freiheit des Klosters für gut und nützlich erachtet, der nicht um irdischen Vorteil, sondern aus Liebe zu Gott um der Vergebung der Sünden willen und um den Lohn der ewigen Seligkeit die Vogtei innezuhaben und auszuüben wünscht. Wir fügen dem unsere erste Mahnung hinzu, daß es durchaus keinem Menschen in den Sinn komme, dieses Kloster unbesonnen zu stören, ihm Güter entziehe oder weggenommene Güter festhalte, vermindere oder schädige, sondern jedermann solle ihm helfen, das Seinige unversehrt zu erhalten und ihm zuteil werde, was zur Erhaltung und Leitung nützlich ist. Wenn künftig also eine geistliche oder weltliche Person in Kenntnis dieser unserer schriftlichen Verfügung versuchen sollte, geradezu gegen dieselbe aufzutreten und nach wiederholter Mahnung keine hinreichende Genugtuung geben würde, soll diese der Würde ihres Amtes und ihres Rangesverlustig gehen und soll erfahren, daß sie wegen begangenen Unrechts vor dem göttlichen Gericht angeklagt ist, vom heiligsten Leib und Blut unseres göttlichen Herrn und Erlösers Jesu Christi sich abgewandt hat und strengster Prüfung und schärfster Bestrafung unterworfen werden soll. Mit allen aber, die an diesem Ort nebeneinander dienen, sei der Friede unseres Herrn Jesu Christi, auf daß sie auch hier die Frucht der guten Tat empfangen und beim gestrengen Richter den Lohn des ewigen Friedens finden werden. Amen. Amen. Amen.

Ich, Honorius, Bischof der katholischen Kirche habe unterzeichnet Gegeben in Lateran Januar 27. (Ohne Jahresangabe - Kaiser Heinrich der V. starb im Mai 1125. Er erwähnte Denkendorf in einer Urkunde, daher liegt die Stifterurkunde vor seinem Todesjahr).

 

Dazu der Beitrag von Doris Metzger in 850 Jahre Denkendorf, 1129-1979 (Titel wie oben):

Der Papst nimmt Kirche und Kloster in Denkendorf unter seinen Schutz; er gewährte die freie Wahl des Propstes und des weltlichen Vogtes. Das ist, zusammengefasst, Inhalt der frühesten erhaltenen Urkunde, in der Denkendorf erscheint. Übersetzt man den lateinischen Text und sieht ihn genauer an, so kann er den Blick dafür öffnen, zwischen welchen geistigen Spannungsfeldern und unter welchen Machtverhältnissen die Chorherren vom Heiligen Grab vor 850 Jahren ihr Leben in Denkendorf zu führen hatten.

 
Papst Honorius II.

Die Urkunde ist von Papst Honorius II. am 27. Januar in Rom unterzeichnet. Sie enthält zwar keine Jahreszahl. Honorius hat aber im September 1128 ein Dokument über die Besitzungen der Grabeskirche in Jerusalem unterschrieben, in der Denkendorf noch nicht erscheint. Im Februar 1130 ist er gestorben. Daraus ergibt sich der Januar 1129 für die Ausstellung der Denkendorfer Urkunde.

Das Schreiben aus Rom beginnt mit einer wortreichen Darstellung der päpstlichen Vollmacht, die Honorius berechtigt, für Klöster und Kirchen zu sorgen und sie zu lenken. Was wie eine reine Formsache klingt, war 1129 keine Selbstverständlichkeit. Vor sieben Jahren erst war im Wormser Konkordat der langjährige, blutige Investiturstreit zu einem vorläufigen Abschluss gekommen. Trotzdem wurde zäh weiter um die Frage gekämpft, welche Rechte Rom in der deutschen Kirche haben sollte und welcher Einfluss der weltlichen macht bei der Besetzung kirchlicher Führungspositionen zustand.

Gerade in Schwaben prallten die Gegensätze besonders hart aufeinander. Vom Kloster Hirsau ging ein Geist strenger und kompromissloser Kirchlichkeit aus. Durch seine leidenschaftliche und ernsthafte Frömmigkeit zog er große Teile des Volkes und auch viele Adlige an. Der Gedanke des Kreuzzuges und der Pilgerfahrten zum Heiligen Grab in Jerusalem fand unter den Anhängern Hirsaus starken Anklang. Viele Menschen waren zu großen persönlichen und finanziellen Opfern für die Kirche bereit. In genau gestufter Reihenfolge ist davon auch in der Denkendorfer Urkunde 1129 die Rede: Das Kloster kommt zu Besitz und Gütern "durch Gottes Güte, durch Zuwendung der Päpste, durch Freigebigkeit der Könige, durch Schenkungen der Fürsten, durch Stiftung der Gläubigen oder auf andere rechtmäßige Weise".

Kloster_Hirsau_Peterskirche.jpg (30417 Byte)Hirsau (Quelle der Abbildung der zerstörten Peterskirche des Klosters Hirsau: Klostermuseum Hirsau) hatte im Investiturstreit die Position des Papstes gegen Kaiser Heinrich V. vertreten. Auf dessen Seite standen seine nächsten Verwandten, die staufischen Herzöge von Schwaben, mit reichem Besitz und zahlreichen Anhängern auch innerhalb der Kirche. Heinrich V. war 1125 gestorben. Sein Nachfolger Lothar war mit Hilfe der päpstlichen Partei zur Macht gekommen. Die Staufer fühlten sich übergangen. Sie erhoben Konrad von Staufen zum Gegenkönig und entfesselten damit einen fast zehnjährigen Krieg. In Schwaben, wo die führenden Familien schon seit Generationen in feindliche Lager geteilt waren, wurde unbarmherzig und mit allen Mitteln gekämpft.

Vor diesem Hintergrund spricht die Urkunde von der Verderbtheit schlechter Menschen und von "ränkevoller und gewaltsamer Amtsenthebung des Propstes" und mahnt: "niemand soll Kloster Denkendorf unbesonnen stören, niemand ihm Güter entziehen oder weggenommene Güter festhalten, niemand soll den Besitz des Klosters mindern oder schädigen".

Den Kern des Textes bildet die Zusicherung der freien Wahl des Propstes und des weltlichen Vogtes, Der Propst soll von den Brüdern gewählt werden. Weder dem Ortsherrn noch dem Landesherrn wird eine Mitbestimmung eingeräumt. Interessant ist das Verhältnis zum zuständigen Bischof in Konstanz. Er nimmt nach der Wahl die Salbung vor. Auch Ölung, Altarweihe, Kirchweihe und Priesterweihe sind seine Sache. Allerdings nur, "wenn er die Gnade und Gemeinschaft des Apostolischen Stuhles besitz". Auch in Konstanz hatte es schon, wie an vielen deutschen Bischofssitzen, Männer gegeben, die sich gegen den Einfluss Roms sperrten und zum Kaiser hielten.

Frei sollte auch die Wahl des Vogtes sein. Der Besitz Denkendorfs war im Vergleich zu anderen schwäbischen Klöstern klein. Dennoch gehörten zeitenweise mehrere Dörfer mit Menschen, Vieh und Land dem Kloster; dazu kam weit verstreuter Grundbesitz mit Höfen, Ackerland, Weinbergen und Wald. Wo solche Gebiete ohne Wahlmöglichkeit unter dem Schutz des nächsten Adligen oder dem Schutz des Landesherrn standen, dort war ihr Wohl weitgehend abhängig von dessen politischer Einstellung zur Kirche. Häufig wurden sie mit der Zeit als Eigenbesitz betrachtet.

Wer ein Kloster in seinen Schutz nahm, konnte dafür bestimmte Abgaben fordern. Mit diesem Recht des Vogtes wurde oft ein schwunghafter Handel getrieben. Es wurde zwischen den zuständigen Herren getauscht, gekauft, verkauft und verschenkt. Auch dies war natürlich nicht im Sinne der römischen Auffassung von der Freiheit und Unabhängigkeit kirchlichen Gutes. Die Hirsauer Mönche und ihre Anhänger kämpften ebenso gegen die Simonie, den Handel mit kirchlichen Ämtern,, wie für eine rein kirchliche Besitzung der frei werdenden Stellen. In unserer Urkunde ist ausdrücklich vermerkt, der Vogt solle sein Amt nicht um irdischen Vorteils willen ausüben, sondern um die Vergebung der Sünden und um den Lohn der ewigen Seligkeit. Ein frommer Wunsch, der sich allerdings kaum je verwirklichen ließ.

Die grundlegende Beziehung des Klosters, die seinen Charakter prägte und es in jeder Hinsicht bestimmte, wird in dem päpstlichen Dokument von 1129 nur in einem Nebensatz erwähnt. Honorius nimmt die Kirche des Heiligen Grabes in Denkendorf in seinen Schutz, "die mit ihren Gütern von dem erlauchten Grafen Berthold um seiner Seele Heil willen dem ruhmvollen Grab des Herrn in Jerusalem gestiftet wurde".

Hl Grab 2.jpg (59055 Byte)Denkendorf war eine Filiale der Grabeskirche in Jerusalem (Die Abbildung zeigt einen Stich des Heiligen Grabes), die 1099 im ersten Kreuzzug erobert worden war. Zu ihrer Betreuung wurde 1114 der Orden der Chorherren vom heiligen Grab gegründet. Er unterstand mit seinem Prior direkt dem Patriarchen von Jerusalem, der selbst dem Papst gegenüber gelegentlich auf Unabhängigkeit bestand. Aus welchem Geschlecht der Stifter des Klosters, Denkendorf, Berthold, stammte, ist noch umstritten. Es fällt auf, daß sein Name in Schwaben vor allem bei den Zähringern berühmte Träger hatte, einem Geschlecht, das im Investiturstreit gegen Kaiser und Staufer kämpfte und eng mit der kirchlichen Reformbewegung verbunden war. Sicher ist, daß in Jerusalem ein "Hirsauer" und ein Schwabe, der frühere Abt Gerhard von Allerheiligen (ehem. Benediktinerkloster Allerheiligen in Schaffhausen, heute Museum), jahrzehntelang an führender Stelle zu den dortigen Chorherren gehörte. Er mag die Beziehungen nach Schwaben besonders gepflegt haben.

Wer tatsächlich in Denkendorf zum Propst gewählt wurde, das bestimmte die Ordensleitung in Jerusalem. Sie legte auch die Abgaben fest, die an das Patriarchat zur Sicherung des Heiligen Landes zu entrichten waren. Die Beziehungen zur Grabeskirche und zum Heiligen Land bestimmte das ganze tägliche Leben im Chorherrenstift in Denkendorf. Die Liturgie war stark auf die Verehrung des Kreuzes und Grabes Jesu und auf das Gedächtnis seines Todes, seiner Grablegung und seiner Auferstehung ausgerichtet. Kostbarster Schatz des Klosters war ein vergoldetes und reich geschmücktes Doppelkreuz mit einem Splitter des Kreuzes Jesu; später wurde die Krypta mit dem leeren Grab sein geistiger Mittelpunkt. Auch nach außen war es Aufgabe des Klosters, die Erinnerung an das Heilige Land wach zu halten. Die Chorherren warben für Pilgerreisen und Kreuzfahrten und erbaten Opfer für die Unterhaltung der heiligen Stätten. Kloster und Kirche waren geprägt vom Doppelkreuz des Patriarchen von Jerusalem, das auch die Chorherren unübersehbar auf ihrer Kleidung trugen.

Vielleicht versteckt sich in der römischen Urkunde von 1129 doch ein weiterer unausgesprochener Hinweis auf diese hochrangigen Bindungen Denkendorfs an Jerusalem: Honorius erwähnt, er nehme das Kloster in seinem Schutz, nachdem er den "vernünftigen Forderungen" des Propstes zugestimmt habe. Der Propst hat sicher nicht versäumt, die Rechte, die dem Patriarchen in Denkendorf zustanden, zu vertreten. Er schuf damit für sich und sein Kloster ein Stück Unabhängigkeit von Rom; Jerusalem und der Patriarch aber waren sehr weit weg,.

 

 

 

 

Copyright © 2001 Fortbildungsstätte Kloster Denkendorf
Stand: 07. Februar 2007